Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Bildungswerkes für Medien und Kommunikation

Die Satzung der Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e.V. als Träger des Bildungswerkes sowie das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des Bildungswerks eingesehen werden und sind auch auf der Homepage des Medienbildungswerkes veröffentlicht.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem Bildungswerk für Medien und Kommunikation. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.

§ 2 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Bildungswerkes steht allen
    Interessierten offen.
2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder
    Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.

§ 3 Anmeldung

1. Für Seminare und Kurse ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Nur die schriftliche
    Anmeldung ist Entscheidungsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen.
2. Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Es findet lediglich dann eine
    Benachrichtigung statt, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.
3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
4. Vorträge und sonstige Veranstaltungen für die keine Anmeldung erforderlich ist,
    sind gesondert gekennzeichnet.
5. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine bestimmte
    Seminarleitung.

§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 5 Teilnahmekosten

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der
    Kursgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
2. Die Gebühren werden in der Regel per Bankeinzug erhoben, per
    Rechnung/Überweisung und nur in Ausnahmefällen in bar. Die Verpflichtung zur
    Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung
    nur teilweise besucht wird.

§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht
    möglich ein Seminar programmgemäß durchzuführen, so kann eine Veranstaltung
    abgesagt werden.
2. Bei einer Absage von Veranstaltungen unsererseits werden an das Bildungswerk
    bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.
3. Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis zu einer Frist von 6 Wochen kostenlos
    möglich. Bei einigen Veranstaltungen kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in
    der in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Nach dieser Frist
    erheben wir bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin eine
    Ausfallgebühr von 60% der Teilnahmekosten. Bei späteren Rücktritten berechnen
    wir die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten. Stornierungen
    bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an das
    Bildungswerk zu richten. Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn
    eine Ersatzperson den Platz einnehmen kann.

§ 7 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und E-Mailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.

§ 8 Haftung

1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen
    bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird vom Bildungswerk
    nicht übernommen, es sei denn dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder
    vorsätzlich verursacht wurde. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung
    für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.
2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen,
    Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das
    Bildungswerk nicht zu vertreten hat, befreien das -Bildungswerk für die Dauer
    ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen
    ist das Bildungswerk nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von
    Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

§ 9 Sonstiges

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Die Veranstaltungen des Bildungswerks finden an unterschiedlichen
    Veranstaltungsorten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte
    ist zu beachten.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübbecke.


Bildungswerk für Medien und Kommunikation, Lübbecke den 19. Dezember 2008


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